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Was muss ich tun, wenn ich ein Tier finde?

"Mir ist vor zwei Wochen eine fremde Katze zugelaufen. Obwohl ich im ganzen Quartier Zettel mit Foto und Beschreibung des Büsis aufgehängt habe, hat sich bis jetzt noch niemand gemeldet. Soll ich den Fund auch noch bei der Polizei anzeigen?"
Frau F. aus G.

Ein Tier, das verloren geht oder seinem Eigentümer entlaufen ist und anschliessend einer anderen Person zuläuft oder von ihr gefunden wird, bezeichnet man als Findeltier. Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, was die Finderin in diesem Fall zu tun hat: Ist ihr der Eigentümer des Tieres bekannt, muss sie diesen dierkt benachrichtigen. Kennt sie ihn hingegen nicht, ist der Fund der kantonalen Meldestelle anzuzeigen (Link rechts am Rande).

Neben den kantonalen Meldestellen gibt es gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ: www.stmz.ch, die sämtliche Fundanzeigen in ihrer Dantenbank aufnimmt und stellvertretend für den Finder der kantonalen Meldestelle weiterleitet. Wer ein Findeltier bei der STMZ meldet, erhält von dieser eine entsprechende Bestätigung und hat seine Anzeigepflicht somit ebenfalls erfüllt.

Oftmals wird ein Findeltier in einem Tierheim oder beim Tierarzt abgegeben. Da bei Hunden seit 2007 eine Markierungspflicht durch einen Mikrochip besteht und auch immer mehr Katzen auf diese Weise gekennzeichnet werden, ist über die Identifikationsnummer der Eigetümer eines gechippten Tieres sofort eruierbar. Trägt ein Hund eine Hundemarke, kann zudem auch die darauf angegebene Gemeinde kontakiert werden. Die Übergabe eines Findeltieres an den tierarzt oder ein Tierheim ersetzt aber nicht die Anzeige bei der kantonalen Meldestelle. Deshalb sollte man sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen, dass der tierarzt oder das Heim die Anzeige übernimmt. Damit hat der Finder ein Beweismittel, dass er seine Pflichten erfüllt hat. Die Meldung deines Findeltieres kann in den meisten Kantonen per Internet, Fax, Telefon oder Briefpost erfolgen. Unabhängig davon, bei wem die Anzeige gemacht wird, muss sie so schnell wie möglich erfolgen. Wer dies nicht tut, verstösst - zumindest vei lebenden Tieren - gegen seine gesetzlichen Finderpflichten und macht sich damit unter Umständen strafbar.

Merke:

Um Eigentümer eines Findeltieres zu werden, muss man den Tierfund bei der kantonalen Meldestelle anzeigen und das Tier angemessen unterbringen. Meldet sich der Eigentümer während zwei Monaten seit der Anzeige nicht, geht das Eigentum auf den Finder bezw. auf das Tierheim, wenn er es in einem solchen abgegeben hat. über.

 
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